DSGVO-konform fotografieren: als Blogger am besten ohne Personen – ein Selbstversuch | #12von12

Heute ist wieder 12von12 von Draußen nur Kännchen. Locker flockig wollte ich fotografierend durch die Gegend schweifen. Nur, da war doch etwas: richtig, die DSGVO. Sie tritt am 25. Mai in Kraft und mit ihr ändert sich viel, auch für uns Blogger. Dürfen wir überhaupt noch Personen fotografieren, obwohl es uns eher um eine Stimmung einzufangen geht? Sind wir Blogger Pressevertreter? Dann dürften wir es. Sind wir nicht, also? Mein Selbstversuch heute: Fotos ohne Personen.

Palettenholz im Vordergrund, dahinter grüne Obstwiese im Sonnenschein. Foto steht symbolisch für DSGVO-konformes fotografieren. #12von12

DSGVO-konform fotografieren – verdonnert auf den Scheiterhaufen? Was dürfen wir Blogger überhaupt noch? 12von12 dieses Mal mit Motto bei mir.

Die DSGVO brennt mir wie so vielen anderen unter den Nägeln. Gravatar schaltete ich zumindest ab, der Vertrag von Google liegt mir unterschrieben vor. Was setze ich bald um?

Und und und … die Liste reißt nicht ab. Und klar, ich gebe hier natürlich keine Rechtsbelehrung – stattdessen liest du jetzt einen work-in-progress. Trotzdem brauche ich jetzt erst einmal einen kleinen Cut, schließlich geht es heute um 12von12.

Buchcover von Eskapaden in und um München einschließlich von Lustwandeln in Schleißheim.

Meine liebe Ironblogger München Kollegin, Nadine von @Kultur_Natur verarbeitete das Lustwandeln in ihrem neuen Buch über Eskapaden in und um München – so machen mir analog-digitale Vermittlungsformate extrem viel Freude!!!

Lustwandeln ins Buch

Lustwandeln hat es geschafft: Es ist Thema im Buch „52 kleine & große Eskapaden in und um München“ von Nadine Ormo aka @Kultur_Natur. Ich bin so happy, dass eine analog-digitale Aktion, die in Nymphenburg 2015 startete und sich in Schleißheim 2016 fortsetzte, Eingang in ein Buch fand. Die Äpfel in Schleißheim vergesse ich nie. Im Gegenteil, jeden Herbst kaufe ich die superhässlichen, aber genial fantastisch schmeckenden Äpfel. Die Tipps rund um München werden wir abarbeiten, definitiv! Vielen herzlichen Dank für das Buch, liebe Nadine!

Aufgeschlagenes Buch, Eskapaden in München, Kapitel übers Lustwandeln in Schleißheim

Hach, da ist das Lustwandeln in der Schlossanlage Schleißheim mit Äpfel – danke dir, liebe Nadine!

Blogparade #SchlossGenuss: mitlesen und mitmachen!

Die Burgenwanderung in Nadines Buch reizt mich sehr, vor allem wegen der aktuellen Blogparade von #SchlossGenuss. Sie läuft noch bis zum 5. Juni und ich begleite sie im Web für Schlösser und Gärten in Deutschland e. V. 12 klasse Beiträge sind bislang eingegangen. Gerade heute gingen herrliche Impressionen von Burg Schlitz von @GenussTouren ein – vielen Dank, liebe Daniela! Es freut mich sehr, dass du erneut bei einer Kultur-Blogparade mitmachst!

Gerne dürfen es noch mehr Artikel zu SchlossGenuss werden. Es gibt sogar tolle Preise zu gewinnen. Auch Nadine machte bei SchlossGenuss mit „Über europäische Geschichte nachdenken“ mit. Weiter Infos zur Blogparade findest du in: „#SchlossGenuss: Welches Schloss, Burg, Kloster und Garten fasziniert“ – bitte gerne mitlesen und mitmachen!

Screenshot von der Blogparade #SchlussGenuss von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. und dem Projekt "Zu Tisch!"

Ich weiß, es gibt weitaus bessere Fotos von der Blogparade #SchlossGenuss – ich finde den Screenshot genau treffend. Die Liste unter dem Artikel wird immer länger – dank deiner Mithilfe! Genug Lesestoff für uns alle!

Empfehlung – DSGVO-konform fotografieren

Lies unbedingt den Artikel „DSGVO und Fotografie – was gilt ab 25. Mai für Fotografen, Presse, TV und Private?“ von gestern, 11. Mai. Nicht nur ist er topaktuell, sondern er gibt fundiertes Wissen zum DSGVO-konformen Fotografieren wieder. Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf:

„Wenn also die DSGVO nur für Pressefotografen ausgenommen wird, dann ist sie (fast) in allen anderen Bereichen anwendbar, konkret also für

  • gewerbliche Fotografen, z.B. von Hochzeiten, Sportveranstaltungen, Konzerten, für Bewerbungen und für Werbefotografen
  • Fotokünstler (umstritten)
  • für Blogger und Influencer
  • für Behörden
  • für PR-Abteilungen in UnternehmenDemnach“.

Allerdings gibt es wohl Ausnahmen. Sie betreffen die KUG, das Kunsturhebergesetz von 1907. Puh … und jetzt dürfen wir spekulieren. Wer weiß, was Angela Merkel noch so kurzfristig vor in Kraft treten der DSGVO ändern möchte, wie es auf t3n in „DSGVO: Angela Merkel plant angeblich Änderungen in letzter Minute“ anklingt.

Weiter also in dieser Narrerei. Ich halte mich an meiner To-Do-Liste von oben. Das bedeutet noch höllisch viel Arbeit für mich. Als Junior heute Morgen am Frühstückstisch saß, meinte er: „Wie? Die DSGVO ist doch schon gültig?! Schließlich bekomme ich Benachrichtigungen aller Apps und muss dort der DSGVO zu stimmen, wenn ich die Apps weiterhin nutzen möchte. Den Standortbestimmungen von Google stimmte ich nicht zu.“ Er findet die DSGVO grundsätzlich gut, da er nicht möchte, dass Firmen seine Daten abgreifen und für sich nutzen.

Oh man, mein Post nimmt eine ganz andere Richtung ein, als ich es ursprünglich beabsichtigte. Ich komme am besten zu meinem Selbstversuch „DSGVO-konform fotografieren“ zurück, d. h. ohne Personen im Bild.

Tanja Praske auf dem Radl zum Bauernmarkt mit Fahrradanhänger. DSGVO-konformes fotografieren.

Das darf ich: mich selber fotografieren lassen von Mini und das Bild veröffentlichen, voll DSGVO-konform. Startklar für den Bauernmarkt.

Garchinger Bauernmarkt – nachhaltig einkaufen?

Zuerst einmal: Ich kann dir kein Foto vom Markt an sich übermitteln, dazu waren einfach viel zu viele Menschen da. Eine Leerstelle gab es nicht. So soll es sein, denn ein Bauernmarkt will besucht werden. Es soll gekauft und geschnackt werden. Ich kaufe dort ein, denn die Marktleute müssen zu 80 Prozent eigene Erzeugnisse verkaufen, damit der Markt als Bauernmarkt firmiert. Gleichzeitig dürfen sie nicht mehr als – ich glaube – 80 km (?) entfernt ansässig vom Marktort sein. Mir ist es wichtiger hier mein Obst und Gemüse zu kaufen als Bio-Produkte aus China im Supermarkt. Zudem bekomme ich weniger Plastik. Gänzlich ohne geht es hier auch nicht.

Gemüsestand mit Einkaufenden und überarbeitetem Gesicht, DSGVO-konform fotografiert. 12von12

Siehst du, was ich im Bild verändert habe? Hier bei meinem Lieblingsgemüsestand auf dem Garchinger Bauernmarkt, der jeden Samstag stattfindet. Zukünftig werde ich mir wohl Smileys oder ähnliches basteln – DSGVO-konformes Fotografieren ad absurdum.

Und denn menn tau mit meiner Foto-Parade – alles natürlich DSGVO-konform fotografiert!

Marktstand im Vordergrund Erdbeeren in Pappschälchen und Eierkartons. 12von12

Erdbeeren ohne Plastik – yeah!

verspiegelte Auslage mit Kuchen.

Vitrinen – sind auch so eine Sache. Ich musste mehrfach abdrücken, denn tatsächlich spiegelten sich die Menschen vor der Auslage perfekt im Glas. Auch die Radfahrerin, die weiter weg vorbeifuhr. DSGVO lässt grüßen – die kleinen Fallstricke! Ach, der Kuchen sieht nicht nur handgemacht aus, sondern er schmeckt grandios!

Stück Mohn-Käse-Kuchen.

Da läuft einem das Wasser im Munde zusammen, gell? Käse-Mohn-Kuchen at its best. Kleine Kompensation für Junior, der mit Krücken daheim bleiben muss, während Mini und ich auf einer Pfadfinderfeier im Obstgarten sind.

Tasche mit Lasagne und Kuchen im Fahrradanhänger 12von12

Der Anhänger ist gut gefüllt mit Lasagne, Kuchen, Spargel, Kartoffeln und Erdbeeren. Muss jetzt nur noch die Zeit finden, das alles zu essen. Wird schwierig, da ich am 13. Mai zur MAI-Tagung für ein paar Tage entschwinde. Ich kaufe auf dem Bauernmarkt immer zu viel ein.

Bachverlauf mit Bäumen. 12von12

Eigentlich wollte ich unseren Biergarten am Mühlbach in Garching fotografieren. Ging nicht. Warum wohl? Richtig. Bei Sonnenschein ist er bevölkert. Was darf ich dann nicht tun wegen der DSGVO?

Fahrradweg mit Radler und Jogger blick in Richtung Wald. 12von12

Das darf ich: Personen von hinten fotografieren oder solche, die ganz weit weg sind und nicht erkennbar sind. Übrigens sollte man auch die Meta-Daten des Fotos entfernen – DSGVO eben!

Baumallee im Sonnenschein.

Solche Fotos wirst du also künftig häufiger von mir sehen. DSGVO-konformes Fotografieren heißt als Blogger: ohne Personen.

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11 Kommentare

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  4. Manchmal hilft es, über den rechtlichen Rahmen hinaus auch mal den“moralischen“ zu betrachten, also die Frage, wie man verantwortungsvoll mit der Frage von Fotos im Blog umgeht.

    Denn man kann – DSGVO hin oder her – sich auch einfach mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte betroffener, weil fotografierter Personen auch selbst zu solchem Handeln verpflichten. Bei Nutzung von solchen Bildern in Blogs kann man durchaus abwägen, ob man erkennbare bzw. identifizierbare Personen nicht besser unkenntlich macht. So wie ich es mir auch wünschen würde, wäre ich auf Bildern, die ich nicht veröffentlicht wissen will.

    Das betrifft dann weniger Bilder mit zig Leuten im Rahmen der Streetphotography oder öffentliche Veranstaltungen als z.B. Fotos, auf denen nur einige Leute drauf sind, die man als Beiwerk im Bild hatte, aber eigentlich nicht zeigen will. Trotzdem gelingt es nicht immer, Bilder zu machen, die menschenleer sind.
    Bewegt man sich dann noch in etwas sensibleren Umfeldern wie z.B. Schwimmbädern, Badestränden etc. sollte man in der Tat darüber nachdenken, ob man nicht seine „Beifänge“ auf den Bildern anonymisiert.
    Ein paar Gedanken, wie ich das handhabe, dazu auch hier:

    http://zwetschgenmann.de/oh-its-great-lets-take-a-picture/

  5. Liebe Tanja, beim Bauernmarktfoto bist Du in Sachen DSVGO einem Irrtum unterlegen. Es geht nicht nur darum, dass Du Menschen nicht mehr zeigen darfst, Du darfst sie ohne schriftliches vorheriges Einverständnis nicht mal mehr fotografieren. Denn jedes Foto hat Daten, die Du nicht mehr erheben sollst. Da helfen Retusche und Smileys nicht weiter. Es ist also noch viel komplizierter.
    LG Susanne

    • Da Tanja gebeten hat, es auch hier zu schreiben, möchte ich auf deine Befürchtungen antworten, Susanne. Sowohl das BMI als auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (habe ich hier schriftlich vorliegen) sehen weiterhin das KUG als ausschlaggebend an. Demnach ändern sich zu den alten Regelungen nichts und Personen als Beiwerk bleiben auch weiterhin ohne eingeholte Erlaubnis gestattet. Mir ist bewusst, dass es Juristen gibt, die in diesem Bereich die Angst schüren, doch halte ich Aussagen des zuständigen Ministeriums und einer zuständigen Datenschutzbehörde im Zweifel für belastbarer. Ich werde in den nächsten Tagen auch einen Blogartikel dazu verfassen.

  6. Die DSGVO – ein sehr unsexy Thema, das viele von uns momentan beherrscht… Mich zum Beispiel auch. Ich kann gar nicht aufhören, mich über die überbordenden Bürokratie-Erfordernisse aufzuregen, die aus einer ursprünglich guten Absicht wurden und viel Zeit und auch Geld kosten.

    • Tanja Praske

      Liebe Uschi,

      Vielen Dank für deinen Besuch bei mir! Ja, seit Monaten lese ich die ganzen DSGVO-Artikel mit. Meine To-Do-Liste gibt es und die Umsetzung geschieht mal wieder kurz vor 12. Gut, dass die Pfingstferien kommen und meine Familie ausgeflogen ist. Hab da einiges zu tun. Einiges scheint auch Grauzone zu sein, werde da nach bestem Gewissen handeln.

      Dir alles Gute!

      Herzlich, Tanja

      P.S. Spicket jetzt mal häufiger bei dir rein!

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