Heute ist wieder 12von12 von Draußen nur Kännchen. Locker flockig wollte ich fotografierend durch die Gegend schweifen. Nur, da war doch etwas: richtig, die DSGVO. Sie tritt am 25. Mai in Kraft und mit ihr ändert sich viel, auch für uns Blogger. Dürfen wir überhaupt noch Personen fotografieren, obwohl es uns eher um eine Stimmung einzufangen geht? Sind wir Blogger Pressevertreter? Dann dürften wir es. Sind wir nicht, also? Mein Selbstversuch heute: Fotos ohne Personen.
Die DSGVO brennt mir wie so vielen anderen unter den Nägeln. Gravatar schaltete ich zumindest ab, der Vertrag von Google liegt mir unterschrieben vor. Was setze ich bald um?
- Abarbeiten der Liste „120+ WordPress-Plugins im DSGVO-Check (mit Lösungen, Alternativen und Plugin-Tipps!)“ von Blogmojo
- „DSGVO Checkliste für Blogger: Wie setze ich die Datenschutz-Grundverordnung für mein Weblog um?“ von Datenschmutz für mich überprüfen
- Youtube-Videos DSGVO-konform einbinden. Blogmojos Artikel hilft dabei
- Embeds von Tweets und Facebookpostings in Artikeln löschen bzw. ein Screenshot davon machen und als Foto einbinden, wenn wichtig
- Storifys löschen
- Kommentarfunktion datenschutzkonform umsetzen
- Newsletter checken, obwohl ich schon seit November wegen fehlender Zeit keinen mehr herausgab. Das bereitet mir das größte Kopfzerbrechen. 360 Abonnenten warten auf News von mir. Ändere ich das Plugin von Mailpoet auf Cleverreach? Ich weiß es noch nicht. Wie handhabst du das?
- ADV-Vertrag mit meinem Bloghoster abschließen
- Datenschutzerklärung DSGVO-konform überarbeiten
- Dokumentationspflicht erfüllen
Und und und … die Liste reißt nicht ab. Und klar, ich gebe hier natürlich keine Rechtsbelehrung – stattdessen liest du jetzt einen work-in-progress. Trotzdem brauche ich jetzt erst einmal einen kleinen Cut, schließlich geht es heute um 12von12.
Lustwandeln ins Buch
Lustwandeln hat es geschafft: Es ist Thema im Buch „52 kleine & große Eskapaden in und um München“ von Nadine Ormo aka @Kultur_Natur. Ich bin so happy, dass eine analog-digitale Aktion, die in Nymphenburg 2015 startete und sich in Schleißheim 2016 fortsetzte, Eingang in ein Buch fand. Die Äpfel in Schleißheim vergesse ich nie. Im Gegenteil, jeden Herbst kaufe ich die superhässlichen, aber genial fantastisch schmeckenden Äpfel. Die Tipps rund um München werden wir abarbeiten, definitiv! Vielen herzlichen Dank für das Buch, liebe Nadine!
Blogparade #SchlossGenuss: mitlesen und mitmachen!
Die Burgenwanderung in Nadines Buch reizt mich sehr, vor allem wegen der aktuellen Blogparade von #SchlossGenuss. Sie läuft noch bis zum 5. Juni und ich begleite sie im Web für Schlösser und Gärten in Deutschland e. V. 12 klasse Beiträge sind bislang eingegangen. Gerade heute gingen herrliche Impressionen von Burg Schlitz von @GenussTouren ein – vielen Dank, liebe Daniela! Es freut mich sehr, dass du erneut bei einer Kultur-Blogparade mitmachst!
Gerne dürfen es noch mehr Artikel zu SchlossGenuss werden. Es gibt sogar tolle Preise zu gewinnen. Auch Nadine machte bei SchlossGenuss mit „Über europäische Geschichte nachdenken“ mit. Weiter Infos zur Blogparade findest du in: „#SchlossGenuss: Welches Schloss, Burg, Kloster und Garten fasziniert“ – bitte gerne mitlesen und mitmachen!
Empfehlung – DSGVO-konform fotografieren
Lies unbedingt den Artikel „DSGVO und Fotografie – was gilt ab 25. Mai für Fotografen, Presse, TV und Private?“ von gestern, 11. Mai. Nicht nur ist er topaktuell, sondern er gibt fundiertes Wissen zum DSGVO-konformen Fotografieren wieder. Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf:
„Wenn also die DSGVO nur für Pressefotografen ausgenommen wird, dann ist sie (fast) in allen anderen Bereichen anwendbar, konkret also für
- gewerbliche Fotografen, z.B. von Hochzeiten, Sportveranstaltungen, Konzerten, für Bewerbungen und für Werbefotografen
- Fotokünstler (umstritten)
- für Blogger und Influencer
- für Behörden
- für PR-Abteilungen in UnternehmenDemnach“.
Allerdings gibt es wohl Ausnahmen. Sie betreffen die KUG, das Kunsturhebergesetz von 1907. Puh … und jetzt dürfen wir spekulieren. Wer weiß, was Angela Merkel noch so kurzfristig vor in Kraft treten der DSGVO ändern möchte, wie es auf t3n in „DSGVO: Angela Merkel plant angeblich Änderungen in letzter Minute“ anklingt.
Weiter also in dieser Narrerei. Ich halte mich an meiner To-Do-Liste von oben. Das bedeutet noch höllisch viel Arbeit für mich. Als Junior heute Morgen am Frühstückstisch saß, meinte er: „Wie? Die DSGVO ist doch schon gültig?! Schließlich bekomme ich Benachrichtigungen aller Apps und muss dort der DSGVO zu stimmen, wenn ich die Apps weiterhin nutzen möchte. Den Standortbestimmungen von Google stimmte ich nicht zu.“ Er findet die DSGVO grundsätzlich gut, da er nicht möchte, dass Firmen seine Daten abgreifen und für sich nutzen.
Oh man, mein Post nimmt eine ganz andere Richtung ein, als ich es ursprünglich beabsichtigte. Ich komme am besten zu meinem Selbstversuch „DSGVO-konform fotografieren“ zurück, d. h. ohne Personen im Bild.
Garchinger Bauernmarkt – nachhaltig einkaufen?
Zuerst einmal: Ich kann dir kein Foto vom Markt an sich übermitteln, dazu waren einfach viel zu viele Menschen da. Eine Leerstelle gab es nicht. So soll es sein, denn ein Bauernmarkt will besucht werden. Es soll gekauft und geschnackt werden. Ich kaufe dort ein, denn die Marktleute müssen zu 80 Prozent eigene Erzeugnisse verkaufen, damit der Markt als Bauernmarkt firmiert. Gleichzeitig dürfen sie nicht mehr als – ich glaube – 80 km (?) entfernt ansässig vom Marktort sein. Mir ist es wichtiger hier mein Obst und Gemüse zu kaufen als Bio-Produkte aus China im Supermarkt. Zudem bekomme ich weniger Plastik. Gänzlich ohne geht es hier auch nicht.
Und denn menn tau mit meiner Foto-Parade – alles natürlich DSGVO-konform fotografiert!
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Manchmal hilft es, über den rechtlichen Rahmen hinaus auch mal den“moralischen“ zu betrachten, also die Frage, wie man verantwortungsvoll mit der Frage von Fotos im Blog umgeht.
Denn man kann – DSGVO hin oder her – sich auch einfach mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte betroffener, weil fotografierter Personen auch selbst zu solchem Handeln verpflichten. Bei Nutzung von solchen Bildern in Blogs kann man durchaus abwägen, ob man erkennbare bzw. identifizierbare Personen nicht besser unkenntlich macht. So wie ich es mir auch wünschen würde, wäre ich auf Bildern, die ich nicht veröffentlicht wissen will.
Das betrifft dann weniger Bilder mit zig Leuten im Rahmen der Streetphotography oder öffentliche Veranstaltungen als z.B. Fotos, auf denen nur einige Leute drauf sind, die man als Beiwerk im Bild hatte, aber eigentlich nicht zeigen will. Trotzdem gelingt es nicht immer, Bilder zu machen, die menschenleer sind.
Bewegt man sich dann noch in etwas sensibleren Umfeldern wie z.B. Schwimmbädern, Badestränden etc. sollte man in der Tat darüber nachdenken, ob man nicht seine „Beifänge“ auf den Bildern anonymisiert.
Ein paar Gedanken, wie ich das handhabe, dazu auch hier:
http://zwetschgenmann.de/oh-its-great-lets-take-a-picture/
Liebe Tanja, beim Bauernmarktfoto bist Du in Sachen DSVGO einem Irrtum unterlegen. Es geht nicht nur darum, dass Du Menschen nicht mehr zeigen darfst, Du darfst sie ohne schriftliches vorheriges Einverständnis nicht mal mehr fotografieren. Denn jedes Foto hat Daten, die Du nicht mehr erheben sollst. Da helfen Retusche und Smileys nicht weiter. Es ist also noch viel komplizierter.
LG Susanne
Da Tanja gebeten hat, es auch hier zu schreiben, möchte ich auf deine Befürchtungen antworten, Susanne. Sowohl das BMI als auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (habe ich hier schriftlich vorliegen) sehen weiterhin das KUG als ausschlaggebend an. Demnach ändern sich zu den alten Regelungen nichts und Personen als Beiwerk bleiben auch weiterhin ohne eingeholte Erlaubnis gestattet. Mir ist bewusst, dass es Juristen gibt, die in diesem Bereich die Angst schüren, doch halte ich Aussagen des zuständigen Ministeriums und einer zuständigen Datenschutzbehörde im Zweifel für belastbarer. Ich werde in den nächsten Tagen auch einen Blogartikel dazu verfassen.
Das liest sich hier aber anders und klingt nicht nach Panikmache. Viel Text, aber hochinteressant.
https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/
Und man findt ebenso viele Juristen, die §23 KUG als diese nationale Ausnahmeregelung ansehen, die die DSGVO vorsieht. Siehe:
https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/
und
http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html
Die Frage ist doch, wer letztlich zum Problem für den Blogger wird. Die sich gegenseitig widersprechenden Anwälte oder die Datenschutzbehörden? Letztere, weil diese die Datenschutzverstöße ahnden. Und Bayern und nun auch Hamburg haben sich da eindeutig positioniert hinsichtlich der Fortbestandes der Anwendung des KUG. Man kann diesem Statement nun vertrauen oder weiterhin nach den Quellen Ausschau halten, die ein Horrorszenario an die Wand malen. Entschuldige bitte, wenn ich es so hart ausdrücke, aber diese Hysterie, die seit Monaten im Netz herrscht, ist nicht mehr auszuhalten.
Stimmt, es gibt viel Hysterie und es stimmt auch, was Lutz oben schreibt. Ich halte es seit Jahren so, dass ich nur selbst aufgenommene Fotos und nur selten Fotos mit Menschen – die dann damit einverstanden sind – in meinem Blog verwendet. Ich weiß als Pressefotografin auch, dass viele Menschen auf Fotos empfindlich reagieren, schon darauf, dass überhaupt fotografiert wird. Seltsam in Zeiten, in denen dauernd das Smartphone gezückt wird, es ist aber so.
Dass Fotos nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden, ist völlig richtig. Worum es mir geht ist der Zwang, immer ein Einverständnis allein fürs Fotogafieren einholen zu müssen. Und ja, ich gehe weiterhin davon aus, dass das so ist. Ob es stimmt, werden wir es wissen, wenn es durchgeklagt ist.
Die DSGVO – ein sehr unsexy Thema, das viele von uns momentan beherrscht… Mich zum Beispiel auch. Ich kann gar nicht aufhören, mich über die überbordenden Bürokratie-Erfordernisse aufzuregen, die aus einer ursprünglich guten Absicht wurden und viel Zeit und auch Geld kosten.
Liebe Uschi,
Vielen Dank für deinen Besuch bei mir! Ja, seit Monaten lese ich die ganzen DSGVO-Artikel mit. Meine To-Do-Liste gibt es und die Umsetzung geschieht mal wieder kurz vor 12. Gut, dass die Pfingstferien kommen und meine Familie ausgeflogen ist. Hab da einiges zu tun. Einiges scheint auch Grauzone zu sein, werde da nach bestem Gewissen handeln.
Dir alles Gute!
Herzlich, Tanja
P.S. Spicket jetzt mal häufiger bei dir rein!