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DSGVO-konform fotografieren: als Blogger am besten ohne Personen – ein Selbstversuch | #12von12

Heute ist wieder 12von12 von Draußen nur Kännchen. Locker flockig wollte ich fotografierend durch die Gegend schweifen. Nur, da war doch etwas: richtig, die DSGVO. Sie tritt am 25. Mai in Kraft und mit ihr ändert sich viel, auch für uns Blogger. Dürfen wir überhaupt noch Personen fotografieren, obwohl es uns eher um eine Stimmung einzufangen geht? Sind wir Blogger Pressevertreter? Dann dürften wir es. Sind wir nicht, also? Mein Selbstversuch heute: Fotos ohne Personen.

DSGVO-konform fotografieren – verdonnert auf den Scheiterhaufen? Was dürfen wir Blogger überhaupt noch? 12von12 dieses Mal mit Motto bei mir.

Die DSGVO brennt mir wie so vielen anderen unter den Nägeln. Gravatar schaltete ich zumindest ab, der Vertrag von Google liegt mir unterschrieben vor. Was setze ich bald um?

Und und und … die Liste reißt nicht ab. Und klar, ich gebe hier natürlich keine Rechtsbelehrung – stattdessen liest du jetzt einen work-in-progress. Trotzdem brauche ich jetzt erst einmal einen kleinen Cut, schließlich geht es heute um 12von12.

Meine liebe Ironblogger München Kollegin, Nadine von @Kultur_Natur verarbeitete das Lustwandeln in ihrem neuen Buch über Eskapaden in und um München – so machen mir analog-digitale Vermittlungsformate extrem viel Freude!!!

Lustwandeln ins Buch

Lustwandeln hat es geschafft: Es ist Thema im Buch „52 kleine & große Eskapaden in und um München“ von Nadine Ormo aka @Kultur_Natur. Ich bin so happy, dass eine analog-digitale Aktion, die in Nymphenburg 2015 startete und sich in Schleißheim 2016 fortsetzte, Eingang in ein Buch fand. Die Äpfel in Schleißheim vergesse ich nie. Im Gegenteil, jeden Herbst kaufe ich die superhässlichen, aber genial fantastisch schmeckenden Äpfel. Die Tipps rund um München werden wir abarbeiten, definitiv! Vielen herzlichen Dank für das Buch, liebe Nadine!

Hach, da ist das Lustwandeln in der Schlossanlage Schleißheim mit Äpfel – danke dir, liebe Nadine!

Blogparade #SchlossGenuss: mitlesen und mitmachen!

Die Burgenwanderung in Nadines Buch reizt mich sehr, vor allem wegen der aktuellen Blogparade von #SchlossGenuss. Sie läuft noch bis zum 5. Juni und ich begleite sie im Web für Schlösser und Gärten in Deutschland e. V. 12 klasse Beiträge sind bislang eingegangen. Gerade heute gingen herrliche Impressionen von Burg Schlitz von @GenussTouren ein – vielen Dank, liebe Daniela! Es freut mich sehr, dass du erneut bei einer Kultur-Blogparade mitmachst!

Gerne dürfen es noch mehr Artikel zu SchlossGenuss werden. Es gibt sogar tolle Preise zu gewinnen. Auch Nadine machte bei SchlossGenuss mit „Über europäische Geschichte nachdenken“ mit. Weiter Infos zur Blogparade findest du in: „#SchlossGenuss: Welches Schloss, Burg, Kloster und Garten fasziniert“ – bitte gerne mitlesen und mitmachen!

Ich weiß, es gibt weitaus bessere Fotos von der Blogparade #SchlossGenuss – ich finde den Screenshot genau treffend. Die Liste unter dem Artikel wird immer länger – dank deiner Mithilfe! Genug Lesestoff für uns alle!

Empfehlung – DSGVO-konform fotografieren

Lies unbedingt den Artikel „DSGVO und Fotografie – was gilt ab 25. Mai für Fotografen, Presse, TV und Private?“ von gestern, 11. Mai. Nicht nur ist er topaktuell, sondern er gibt fundiertes Wissen zum DSGVO-konformen Fotografieren wieder. Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf:

„Wenn also die DSGVO nur für Pressefotografen ausgenommen wird, dann ist sie (fast) in allen anderen Bereichen anwendbar, konkret also für

  • gewerbliche Fotografen, z.B. von Hochzeiten, Sportveranstaltungen, Konzerten, für Bewerbungen und für Werbefotografen
  • Fotokünstler (umstritten)
  • für Blogger und Influencer
  • für Behörden
  • für PR-Abteilungen in UnternehmenDemnach“.

Allerdings gibt es wohl Ausnahmen. Sie betreffen die KUG, das Kunsturhebergesetz von 1907. Puh … und jetzt dürfen wir spekulieren. Wer weiß, was Angela Merkel noch so kurzfristig vor in Kraft treten der DSGVO ändern möchte, wie es auf t3n in „DSGVO: Angela Merkel plant angeblich Änderungen in letzter Minute“ anklingt.

Weiter also in dieser Narrerei. Ich halte mich an meiner To-Do-Liste von oben. Das bedeutet noch höllisch viel Arbeit für mich. Als Junior heute Morgen am Frühstückstisch saß, meinte er: „Wie? Die DSGVO ist doch schon gültig?! Schließlich bekomme ich Benachrichtigungen aller Apps und muss dort der DSGVO zu stimmen, wenn ich die Apps weiterhin nutzen möchte. Den Standortbestimmungen von Google stimmte ich nicht zu.“ Er findet die DSGVO grundsätzlich gut, da er nicht möchte, dass Firmen seine Daten abgreifen und für sich nutzen.

Oh man, mein Post nimmt eine ganz andere Richtung ein, als ich es ursprünglich beabsichtigte. Ich komme am besten zu meinem Selbstversuch „DSGVO-konform fotografieren“ zurück, d. h. ohne Personen im Bild.

Das darf ich: mich selber fotografieren lassen von Mini und das Bild veröffentlichen, voll DSGVO-konform. Startklar für den Bauernmarkt.

Garchinger Bauernmarkt – nachhaltig einkaufen?

Zuerst einmal: Ich kann dir kein Foto vom Markt an sich übermitteln, dazu waren einfach viel zu viele Menschen da. Eine Leerstelle gab es nicht. So soll es sein, denn ein Bauernmarkt will besucht werden. Es soll gekauft und geschnackt werden. Ich kaufe dort ein, denn die Marktleute müssen zu 80 Prozent eigene Erzeugnisse verkaufen, damit der Markt als Bauernmarkt firmiert. Gleichzeitig dürfen sie nicht mehr als – ich glaube – 80 km (?) entfernt ansässig vom Marktort sein. Mir ist es wichtiger hier mein Obst und Gemüse zu kaufen als Bio-Produkte aus China im Supermarkt. Zudem bekomme ich weniger Plastik. Gänzlich ohne geht es hier auch nicht.

Siehst du, was ich im Bild verändert habe? Hier bei meinem Lieblingsgemüsestand auf dem Garchinger Bauernmarkt, der jeden Samstag stattfindet. Zukünftig werde ich mir wohl Smileys oder ähnliches basteln – DSGVO-konformes Fotografieren ad absurdum.

Und denn menn tau mit meiner Foto-Parade – alles natürlich DSGVO-konform fotografiert!

Erdbeeren ohne Plastik – yeah!

Vitrinen – sind auch so eine Sache. Ich musste mehrfach abdrücken, denn tatsächlich spiegelten sich die Menschen vor der Auslage perfekt im Glas. Auch die Radfahrerin, die weiter weg vorbeifuhr. DSGVO lässt grüßen – die kleinen Fallstricke! Ach, der Kuchen sieht nicht nur handgemacht aus, sondern er schmeckt grandios!

Da läuft einem das Wasser im Munde zusammen, gell? Käse-Mohn-Kuchen at its best. Kleine Kompensation für Junior, der mit Krücken daheim bleiben muss, während Mini und ich auf einer Pfadfinderfeier im Obstgarten sind.

Der Anhänger ist gut gefüllt mit Lasagne, Kuchen, Spargel, Kartoffeln und Erdbeeren. Muss jetzt nur noch die Zeit finden, das alles zu essen. Wird schwierig, da ich am 13. Mai zur MAI-Tagung für ein paar Tage entschwinde. Ich kaufe auf dem Bauernmarkt immer zu viel ein.

Eigentlich wollte ich unseren Biergarten am Mühlbach in Garching fotografieren. Ging nicht. Warum wohl? Richtig. Bei Sonnenschein ist er bevölkert. Was darf ich dann nicht tun wegen der DSGVO?

Das darf ich: Personen von hinten fotografieren oder solche, die ganz weit weg sind und nicht erkennbar sind. Übrigens sollte man auch die Meta-Daten des Fotos entfernen – DSGVO eben!

Solche Fotos wirst du also künftig häufiger von mir sehen. DSGVO-konformes Fotografieren heißt als Blogger: ohne Personen.

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